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"Unser" Bahntunnel soll nach Bahnplanungen an der Johanneskirchner Straße enden bzw. beginnen. Die Hochhäuser in Johanneskirchen-West wären dem Bahnlärm ausgeliefert. Das von unserer BI geforderte Tunnelende an der Münchner Stadtgrenze ließe sich nach den Vorgaben der DB nicht realisieren.
An den Tunnelenden werden "Weichenfelder" vorgesehen, um im Störfall Gleiswechsel vornehmen zu können. Für die Weichenanordnung am Tunnelende in Johanneskirchen setzt die DB eine "angenommenen Höchstgeschwindigkeit" der Güterzüge von 120 km/h an. Güterzüge sollen im Ausnahmefall von den befahrenen Personenzuggleisen in Höchstgeschwindigkeit auf die Nordring-Güterzugstrecke gelangen. Die Notwendigkeit ist zu hinterfragen. Diese Geschwindigkeitsannahme ist für jedes Gericht von fundamentaler Bedeutung: realistisch oder nur vorgeschoben?
Bei einer Verlängerung der U4 bis nach Englschalking entsteht hier ein wichtiger Umsteigebahnhof zur S-Bahn und zu den Express-S-Bahnen zum Flughafen. Ein Befahren in Höchstgeschwindigkeit erscheint eher der Wunschvorstellung der DB zu entstammen. Von Englschalking bis HKW-Abzweig kann eine Express-S-Bahn aus dem Stand wohl schon 140 km/h erreichen. Aber ist ein Vorbeidüsen am Bahnhof Johanneskirchen wünschenswert?
Zwar ist mit dem viergleisigen Ausbau auch eine Erhöhung der Geschwindigkeit durch Entflechtung von Güter- und Schienenverkehr vorgesehen. Diese Geschwindigkeitserhöhung ist aber insbesondere für die Express-S-Bahnen wichtig, die mit hoher Geschwindigkeit und unter Auslassung der meisten Haltepunkte die Innenstadt mit dem Flughafen verbinden soll. Ein Abbiegen der Expresszüge von Johanneskirchen auf den Nordring ist nicht vorstellbar. |