Brenner-Nordzulauf: Stadt stellt zentrale Forderungen an den Bund

Rathausumschau Landeshauptstadt München
veröffentlicht am 10.01.2024

Der Brenner-Nordzulauf ist die nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel zwischen München und Innsbruck. Er wird gemeinsam von der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn geplant. Mit dem Brenner-Basistunnel soll die Eisenbahnverbindung zwischen München und Verona ausgebaut werden.

Die Vorplanung für den Brenner-Nordzulauf nähert sich ihrem Ende und vor der anschließenden Planungsphase muss das Vorhaben im Deutschen Bundestag behandelt werden. Bei Vorhaben, die den transeuropäischen Verkehrsnetzen der Europäischen Union zugeordnet werden, können die Akteure der Region sogenannte Kernforderungen aufstellen, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohner*innen und Umwelt erreichen zu können.

Für den ersten Planungsabschnitt 0 (PA0) von Trudering bis Grafing hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorberatend folgende Kernforderungen beschlossen:

  • Die Strecke wird mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ausgerüstet, um die Anwohnenden besser vor Lärm zu schützen.
  • Die Strecke PA 0 wird mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der DIN 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um die Anwohnenden besser vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall zu schützen.
  • In den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und Personenunterführungen werden transparente Elemente eingesetzt. Die Lärmschutzwände werden innovativ gestaltet. Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen.

Zudem wurde zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass der Zulauf zum Brenner-Basistunnel nicht ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden solle. Die bereits existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf solle dafür ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich allerdings um keine Kernforderung, da Kernforderungen einen direkten Projektbezug haben müssen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Landeshauptstadt München setzt sich erneut dafür ein, dass die betroffenen Münchner Bürger*innen einen bestmöglichen Schutz vor Lärm und Erschütterungen erhalten. Gemeinsam mit anderen betroffenen Landkreisen und Gemeinden senden wir ein klares Signal an den Bundestag. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass der Anwohnerschutz nicht unterschiedlich sein darf und eine Gleichbehandlung aller betroffenen Anwohner*innen in den Kommunen unerlässlich ist.“

Als nächstes werden die Planer*innen der Deutschen Bahn AG die Machbarkeit der Kernforderungen prüfen, die voraussichtlichen Kosten ermitteln und weitere Schritte einleiten. Die Landeshauptstadt München geht davon aus, 2025 zu erfahren, welche der geforderten Kernforderungen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.

Foto: Dreigleisige Strecke bei Zamdorf, Foto: Roland Krack